Allgemeine Geschäfts­­bedin­g­ungen (AGB)

Allgemeines

Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Offerten und Abschluss

Alle unsere Offerten sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Esprit Quartett eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

Preise

Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Aufbau

Die Musiker werden mindestens 30 Minuten vor dem Beginn Ihrer Veranstaltung aufgestellt und einsatzbereit sein.
Bezahlung & definitive Buchung
Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% des vereinbarten Arrangements als Vorkasse zu fordern. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist das Esprit Quartett zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.

Stornierungsbedingungen

Die vollständige Zahlung – abzüglich einer Stornierungsgebühr von 300 CHF – wird bis zu 30 Tage vor jeder Veranstaltung zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung nach dieser Zeit sind 50% des Gesamtbetrags zu zahlen. Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Ihrer Veranstaltung sind nicht erstattungsfähig.

Garderobe

Der Veranstalter stellt den Musikern einen sauberen, abschliessbaren Raum als Garderobe zur Verfügung.

Überzeit

Es ist möglich die vorab vereinbarte Präsenz- und Spielzeit zu verlängern. Allerdings gibt es keine Garantie, dass unsere Musiker für unerwartete Überzeit am Veranstaltungsort bleiben können. Falls eine längere Präsenz- bzw. Spielzeit gewünscht wird, gibt es eine Bearbeitungsgebühr von 200 CHF. Pro Musiker werden für jede angefangene Viertelstunde Präsenzzeit 50 CHF und für jede angefangene Viertelstunde Spielzeit 100 CHF berechnet.

Verpflegung

Der Veranstalter stellt den Musikern kostenlos und im üblichen Umfang Speisen und Getränke zur Verfügung.

Besetzung

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung. Bei Unfall oder Verhinderung eines Musikers verpflichtet sich das Esprit Quartett qualitativ gleichwertige Musiker zu engagieren.

Arbeitsschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen sicheren Spielort für die Musiker bereitzustellen, der insbesondere vor direktem Sonnenlicht und Regen geschützt ist. Im Fall eines ungeeigneten Spielortes im obigen Sinn ist das Esprit Quartett nicht verpflichtet die Leistung zu erbringen.

Eingeschlossene Leistungen

  • Reservation des Datums sowie Präsenzzeit am Anlass
  • Für den Auftritt notwendige Proben
  • Besorgen und arrangieren des notwendigen Notenmaterials, sofern es sich um Stücke aus unserem Repertoire handelt. Bei Stücken ausserhalb des Repertoires ist die Erstattung der Bearbeitung gesondert zu vereinbaren.
  • Beratung/Administrativer Aufwand

© Esprit Quartett, 2024