esprit quartett

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

      • Allgemeines

      • Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
      • Offerten und Abschluss

      • Alle unsere Offerten sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Esprit Quartett eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
      • Preise

      • Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit.
      • Aufbau

      • Die Musiker werden mindestens 30 Minuten vor dem Beginn Ihrer Veranstaltung aufgestellt und einsatzbereit sein.
      • Bezahlung & definitive Buchung

      • Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% des vereinbarten Arrangements als Vorkasse zu fordern. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist das Esprit Quartett zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.
      • COVID-19 Stornierungsbedingungen

      • Bei Absagen aufgrund von behördlich angeordneten COVID-19-Maßnahmen erstellen wir Ihnen einen Gutschein für einen gleichwertigen Auftritt mit der gleichen Spiel- und Präsenszeit, der innerhalb von 2 Jahren eingelöst werden kann. In allen anderen Fällen gelten unsere üblichen Stornierungsbedingungen (siehe unten).Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere unvorhergesehene Bedenken hinsichtlich des Coronavirus bezüglich Ihrer Buchung haben.
      • Stornierungsbedingungen

      • Die vollständige Zahlung – abzüglich einer Stornierungsgebühr von 150 CHF – wird bis zu 30 Tage vor jeder Veranstaltung zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung nach dieser Zeit sind 50% des Gesamtbetrags zu zahlen. Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Ihrer Veranstaltung sind nicht erstattungsfähig.
      • Garderobe

      • Der Veranstalter stellt den Musikern einen sauberen, abschliessbaren Raum als Garderobe zur Verfügung.
      • Überzeit

      • Es ist möglich die vorab vereinbarte Präsenz- und Spielzeit zu verlängern. Allerdings gibt es keine Garantie, dass unsere Musiker für unerwartete Überzeit am Veranstaltungsort bleiben können. Falls eine längere Präsenz- bzw. Spielzeit gewünscht wird, gibt es eine Bearbeitungsgebühr von 200 SFr. Pro Musiker werden für jede angefangene Viertelstunde 50 SFr. berechnet.
      • Verpflegung

      • Der Veranstalter stellt den Musikern kostenlos und im üblichen Umfang Speisen und Getränke zur Verfügung.
      • Besetzung

      • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung. Bei Unfall oder Verhinderung eines Musikers verpflichtet sich das Esprit Quartett qualitativ gleichwertige Musiker zu engagieren.
      • Arbeitsschutz

      • Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen sicheren Spielort für die Musiker bereitzustellen, der insbesondere vor direktem Sonnenlicht und Regen geschützt ist. Im Fall eines ungeeigneten Spielortes im obigen Sinn ist das Esprit Quartett nicht verpflichtet die Leistung zu erbringen.
      • Eingeschlossene Leistungen

        • Reservation des Datums sowie Präsenzzeit am Anlass
        • Für den Auftritt notwendige Proben
        • Besorgen und arrangieren des notwendigen Notenmaterials, sofern es sich um Stücke aus unserem Repertoire handelt. Bei Stücken ausserhalb des Repertoires ist die Erstattung der Bearbeitung gesondert zu vereinbaren.
        • Beratung/Administrativer Aufwand